Photovoltaik in Deutschland: Wirtschaftlichkeit, Förderung, und Ökobilanz

Photovoltaiksysteme sind eine zunehmend beliebte Methode, um Sonnenenergie direkt in elektrische Energie umzuwandeln. Diese Technologie, die vor allem in mono- und polykristallinen Solarzellen zum Einsatz kommt, hat in Deutschland und weltweit einen stetigen Zuwachs erfahren. Solarzellen erzeugen durch das Bewegen von Elektronen unter Sonnenlichteinfluss Strom. Dieser wird von Gleich- in Wechselstrom umgewandelt, der für die Stromversorgung genutzt werden kann.

Ein zentrales Element zur Förderung der Photovoltaik in Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es legt unterschiedliche Fördersätze für Photovoltaikanlagen je nach Größe und Art fest. Kleine Anlagen auf Einfamilienhäusern werden anders gefördert als größere Anlagen bis zu 1
Megawatt (MW), die über Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur gefördert werden. Die Höhe der Vergütung hängt vom Inbetriebnahmezeitpunkt ab und wird über 20 Jahre ausgezahlt. Seit dem Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 sind die Kosten für Solaranlagen erheblich gesunken.

Interessanterweise fallen Photovoltaikanlagen nicht unter den europäischen Emissionshandel (EU-ETS), der für emissionsintensive Industrie- und Energiewirtschaftsanlagen gilt. Dieser Handel zielt darauf ab, die Nutzung fossiler Brennstoffe zu verteuern, indem Nutzer Emissionsberechtigungen erwerben müssen. Photovoltaikanlagen, ob gefördert oder nicht, sind von dieser Regelung
ausgenommen, was sie im Vergleich zu fossilen Brennstoffen finanziell attraktiver macht.

 

Wie wirtschaftlich ist Photovoltaik zur Selbstversorgung?

Die Nutzung von Photovoltaik (PV) zur Selbstversorgung mit Solarstrom ist besonders für PV-Dachanlagen vorteilhaft. Dies liegt an den vergleichsweise niedrigen Kosten der Stromerzeugung mit PV im Gegensatz zu den höheren Kosten für den Strombezug, die sich aus Netzgebühren, Steuern und Abgaben zusammensetzen. Durch Selbstversorgung können diese Bezugskosten teilweise
eingespart werden. Der Anteil des Stroms, der direkt im Gebäude genutzt werden kann, hängt von Faktoren wie der Größe der PV-Anlage und dem individuellen Stromverbrauch ab. Hierbei steht sowohl die Möglichkeit einer Schrägdachmontage als auch einer Flachdachmontage zur Verfügung.

Bei kleineren Anlagen, wie Steckersolargeräten, kann ein hoher Anteil des erzeugten Stroms selbst genutzt werden, da die geringe Stromproduktion oft gut mit dem Haushaltsverbrauch übereinstimmt. Allerdings sind diese Kleinstanlagen pro Kilowatt installierter Leistung teurer als herkömmliche Dachanlagen. Bei Mieterstromprojekten wird der Stromverbrauch vieler Haushalte mit der Erzeugung einer größeren Dachanlage kombiniert, was zu einer höheren direkten Nutzung der erzeugten Energie führt.

Die Integration eines Batteriespeichers ermöglicht es, den selbsterzeugten Strom zu speichern und zu Zeiten zu nutzen, in denen die PV-Anlage keine oder unzureichende Leistung liefert, wodurch der Eigenverbrauch gesteigert wird. Zukünftige Strompreissteigerungen, die die Wirtschaftlichkeit eines
Batteriespeichers weiter verbessern könnten, sind nicht unwahrscheinlich.

Regelung für den Weiterbetrieb nach Förderende

Ab 2021 endete die zwanzigjährige Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für die ersten Photovoltaikanlagen. Die meisten dieser Anlagen sind technisch noch voll funktionsfähig, was ihren Weiterbetrieb nach dem Ende der Förderung ermöglicht. Basierend auf einem Gutachten des Umweltbundesamtes wurde eine vereinfachte Regelung für kleine PV-Anlagen bis 100 Kilowatt eingeführt. Diese Regelung, die für Anlagen gilt, deren Förderung bis 2027 ausläuft, sieht vor, dass die Netzbetreiber den erzeugten Strom weiterhin an der Strombörse verkaufen. Die erzielten Erlöse, abzüglich der Vermarktungskosten und ohne zusätzliche Förderung, werden dann an die
Anlagenbetreiber weitergegeben. Dies geschieht durch eine sogenannte „Marktwertdurchleitung“, wobei der Betrag maximal 10 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Für ausgeförderte Anlagen erfolgt die Umstellung auf dieses System automatisch, ohne dass ein Umbau der Zähler notwendig ist.

Eine weitere attraktive Option für Betreiber ausgeförderter Anlagen ist die Nutzung des erzeugten Solarstroms zur teilweisen Eigenversorgung. Dies ist besonders angesichts der Kostendifferenz zwischen dem Marktwert des Stroms und den eigenen Strombezugskosten interessant. Für diese Nutzung ist der Einbau eines Zweirichtungszählers erforderlich, da viele der Altanlagen während der Förderphase als sogenannte Volleinspeiser betrieben wurden, mit getrennten Zählern für die Einspeisung und den Strombezug.

Umsatzsteuer von 0 % für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt

Die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt hat sich im Laufe der Zeit deutlich verändert. Ursprünglich waren die ersten im Rahmen des EEG errichteten Photovoltaikanlagen darauf ausgelegt, über den Förderzeitraum hinweg Gewinne aus der Einspeisevergütung zu erzielen. Dies machte sie sowohl für die Gewerbe- als auch für die Einkommensteuer relevant. Fast alle Anlagenbetreiber entschieden sich für die Regelbesteuerung im Umsatzsteuerbereich, um die hohen Investitionskosten pro Kilowatt durch den Vorsteuerabzug zu senken. Allerdings gewann im Laufe der Zeit bei kleinen Photovoltaikanlagen die Eigenversorgung immer mehr an Bedeutung gegenüber der Gewinnerzielung durch die Einspeisevergütung. Dies
belegt der immer größer werdende Trend zu Balkonkraftwerken, die besonders als Einstieg in die Unabhängigkeit von konventionellen Stromquellen geeignet sind.

Seit Januar 2023 gibt es eine wesentliche Änderung: Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt wurde die Umsatzsteuer dauerhaft auf 0 % gesenkt. Dies bedeutet, dass bei Neuanlagen keine Notwendigkeit mehr besteht, für die Regelbesteuerung zu optieren, um die Investitionskosten durch einen Vorsteuerabzug zu reduzieren.

Auch im Bereich der Gewerbe- und Einkommensteuer wurden Änderungen vorgenommen. Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt sind gemäß § 3 Nr. 32 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Darüber hinaus wird bei Anlagen dieser Größe für die Einkommensteuer keine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt, was bedeutet, dass Einnahmen aus der
Einspeisevergütung steuerlich nicht berücksichtigt werden (als „Liebhaberei“ eingestuft).

large solar farm

Wie sieht es mit der Ökobilanz aus?

In Deutschland erreichen Photovoltaikanlagen ohne Batteriespeicher energetisch nach etwa ein bis zwei Jahren den Break-Even-Punkt. Dies bedeutet, dass sie innerhalb dieses Zeitraums so viel Energie erzeugen, wie für ihre Herstellung, den Transport, die Installation, den Betrieb und die Entsorgung benötigt wird. Im Gegensatz dazu können konventionelle Energieerzeugungsanlagen, die fossile
Brennstoffe wie Kohle oder Erdgas verwenden, diesen Punkt nie erreichen, da sie im Betrieb ständig mehr Energie verbrauchen, als sie letztlich als Nutzenergie bereitstellen können.

Eine Studie des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2021, die sich mit der Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen beschäftigt, stellt fest, dass Photovoltaikanlagen über eine angenommene Nutzungsdauer von 30 Jahren pro erzeugter Kilowattstunde Emissionen von 43-63 g CO₂-Äquivalent/kWh (bei monokristallinen Modulen)
verursachen. Im Rahmen dieser Studie wurde auch ein Ökobilanzrechner für Photovoltaikanlagen entwickelt, der es ermöglicht, diese Ergebnisse auf individuelle Anlagen umzurechnen. Des Weiteren zeigen Berechnungen aus der Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger 2022, dass Photovoltaikanlagen Emissionen, die hauptsächlich von Steinkohle- und Gaskraftwerken ausgehen,
um etwa 746 Gramm CO₂-Äquivalente/kWh vermeiden. Der Netto Vermeidungsfaktor der Photovoltaik liegt damit bei rund 690 Gramm CO₂-Äquivalente/kWh.

Das Wichtigste in Überblick:

  • Photovoltaik zur Energieumwandlung und Förderung: Photovoltaiksysteme, die Sonnenenergie in elektrische Energie umwandeln, sind weltweit auf dem Vormarsch. In Deutschland wird deren Einsatz durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert, wobei die Förderhöhe von der Anlagengröße und dem Inbetriebnahmezeitpunkt abhängt.
  • Selbstversorgung und Wirtschaftlichkeit: Die Nutzung von Photovoltaik zur Selbstversorgung ist attraktiv, da sie niedrigere Stromerzeugungskosten im Vergleich zu den hohen Kosten des Strombezugs bietet. Kleine Anlagen wie Steckersolargeräte ermöglichen eine hohe Selbstnutzungsquote, und die Integration eines Batteriespeichers kann den Eigenverbrauch weiter erhöhen.
  • Regelungen nach Förderende: Nach dem Auslaufen der EEG-Förderung können Photovoltaikanlagen weiterhin betrieben werden. Netzbetreiber verkaufen den Strom an der Börse und leiten die Erlöse (maximal 10 Cent/kWh) an die Anlagenbetreiber weiter, ohne dass ein Umbau der Zähler notwendig ist.
  • Steuerliche Vorteile für kleinere Anlagen: Seit Januar 2023 ist die Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt auf 0 % gesenkt. Zudem sind solche Anlagen von der Gewerbesteuer befreit und in der Einkommensteuer unberücksichtigt, da keine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird.
  • Ökobilanz von Photovoltaikanlagen: Photovoltaikanlagen ohne Batteriespeicher erreichen in Deutschland bereits nach 1-2 Jahren einen energetischen Break-Even-Punkt. Über eine Nutzungsdauer von 30 Jahren verursachen sie pro erzeugter Kilowattstunde 43-63 g CO₂-Äquivalente, wobei sie insgesamt deutlich mehr Emissionen vermeiden, als sie verursachen.
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